Staatliche Förderung für Ihr Heizungs-Update

Ihre Fördermöglichkeiten – einfach & verständlich erklärt.

Förderauskunft
BEG-Förderung

Mehr Förderung als gedacht!

Die BEG-Förderung gilt nicht nur für neue Heizungen. Auch Umfeldmaßnahmen wie Rohrdämmung, Heizkörpertausch oder ein cleveres Upgrade Ihrer bestehenden Anlage werden unterstützt. So sichern Sie sich mehr Effizienz – und bares Geld vom Staat.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Zuschüsse nicht nur für neue Heizungen
  • Auch Umfeldmaßnahmen wie Rohrdämmung förderfähig
  • Bestehende Heizungen clever upgraden und sparen
  • Mehr Effizienz & weniger Kosten durch staatliche Förderung
  • Einfach erklärt – schnell beantragt – direkt profitieren
Förderübersicht mit Wärmepumpe

Förderchancen im Detail

Die BEG-Förderung setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Je mehr Einzelbausteine Sie erfüllen, desto höher ist der geförderte Anteil an Ihrer Investition für eine nachhaltige Heizungslösung.

30 % Grundförderung

Der Staat unterstützt den Einbau klimafreundlicher Heizsysteme mit einer Grundförderung von 30 %. Dazu zählen beispielsweise Wärmepumpen, solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Voraussetzung ist, dass die technischen Förderbedingungen erfüllt werden.

16 % Klimageschwindigkeitsbonus

Wer seine alte, noch funktionsfähige Heizung durch eine klimafreundliche Alternative ersetzt, kann zusätzlich 16 % Förderung erhalten. Der Bonus gilt für selbstnutzende Eigentümer und bestimmte bestehende Heizsysteme, darunter Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizungen.

Wichtig: Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Bonus halbjährlich um vier Prozentpunkte. Ab dem 1. August 2028 entfällt er vollständig.

Bis zu 40 % Einkommensbonus

Selbstnutzende Eigentümer können abhängig von ihrem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen einen zusätzlichen Einkommensbonus erhalten:

  • Bis 30.000 Euro: 40 % Bonus
  • Bis 40.000 Euro: 30 % Bonus
  • Bis 50.000 Euro: 10 % Bonus

Lebt mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, erhöhen sich die Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 Euro.

Bis zu 80 % staatliche Förderung

Durch die Kombination aus Grundförderung und möglichen Boni können selbstnutzende Eigentümer einen Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten erhalten. Diese maximale Förderquote gilt bei entsprechend niedrigem Haushaltseinkommen. Für andere Antragsteller ist die Förderung grundsätzlich auf 70 % begrenzt.

Für die erste Wohneinheit können bei Antragstellung bis zum 31. Januar 2027 maximal 28.000 Euro an förderfähigen Kosten berücksichtigt werden. Ab Februar 2027 sinkt dieser Betrag schrittweise.

Zwei Beispiele für Ihre Fördermöglichkeiten

Für Ihren Überblick haben wir für Sie zwei Rechnungen zusammengestellt. Es handelt sich um Beispiele, die Ihnen eine Orientierung für Ihre Projektplanung liefern.

Luft - Wasser -Wärmepumpe

Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Klimageschwindigkeitsbonus

Selbstgenutztes Einfamilienhaus, förderfähige Kosten 25.000 €

Grundförderung: 30 %
Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %
Gesamtförderung: 46 %
Staatlicher Zuschuss: 11.500 €
Eigenanteil: 13.500 €

Vorausgesetzt, die Bedingungen für den Klimageschwindigkeitsbonus werden erfüllt.

Luft - Wasser -Wärmepumpe

Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Einkommensbonus

Selbstgenutztes Einfamilienhaus,Gesamtkosten 30.000 €, Haushaltseinkommen bis 30.000 €,berechtigter Heizungstausch

Grundförderung: 30 %
Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %
Einkommensbonus: 40 %
Rechnerische Förderquote: 86 %
Förderquote nach Deckelung: 80 %
Maximal förderfähige Kosten: 28.000 €
Staatlicher Zuschuss: 22.400 €
Eigenanteil: 7.600 €

Beispiel für einen Antrag bis 31. Januar 2027. Der Förderhöchstbetrag ist berücksichtigt.

Optional: Finanzierung des Eigenanteils

Sie möchten Ihren verbleibenden Eigenanteil finanzieren? Ergänzend zur staatlichen Heizungsförderung können unter bestimmten Voraussetzungen zinsgünstige KfW-Ergänzungskredite (Programme 358/359) genutzt werden.

Ob und zu welchen Konditionen ein Ergänzungskredit möglich ist, hängt von den jeweiligen Förderbedingungen und Ihrer persönlichen Situation ab.

Lassen Sie sich zu Ihren Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten individuell beraten.

Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus

Der Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 16 % unterstützt selbstnutzende Eigentümer beim Austausch bestimmter älterer, noch funktionsfähiger Heizungsanlagen.

Voraussetzungen sind insbesondere:

Die geförderte Wohneinheit wird zum Zeitpunkt der Antragstellung selbst genutzt und ist Haupt- oder alleiniger Wohnsitz.

Die bisherige Heizung gehört zu den förderfähigen Heizungsarten. Bei zentralen Gas- und Biomasseheizungen muss die Anlage mindestens 20 Jahre alt sein.

Die alte Heizungsanlage wird fachgerecht demontiert und entsorgt.

Die neue Heizungsanlage erfüllt die technischen Förderbedingungen.

Bei Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften gelten besondere Regelungen. Der Bonus für die selbstgenutzte Wohneinheit wird dort gegebenenfalls über einen gesonderten Zusatzantrag beantragt.

Der Bonus reduziert sich ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte und entfällt ab dem 1. August 2028.

Einkommensbonus – zusätzliche Förderung für selbstnutzende Eigentümer

Der Einkommensbonus unterstützt Haushalte mit geringerem zu versteuerndem Einkommen. Je nach Einkommenshöhe sind zusätzlich 10 %, 30 % oder 40 % Förderung möglich.

Für die Berechnung zählt grundsätzlich das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung. Bei Anträgen im Jahr 2026 sind dies die Jahre 2023 und 2024.

Berücksichtigt werden die nach den KfW-Bedingungen relevanten Eigentümer sowie Ehe-, Lebens- oder Partner aus eheähnlichen Gemeinschaften.

Für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen, kindergeldberechtigten Kind erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.

Der Einkommensbonus wird ausschließlich für die selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohneinheit gewährt. Die erforderlichen Nachweise, insbesondere Einkommensteuerbescheide, müssen im Rahmen des Förderverfahrens eingereicht werden.

Heizung mit maximaler Förderung modernisieren!
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