Barrierefreies Bad: Günstige Kredite und Zuschüsse

Veröffentlicht am 21.April 2016 / Bad

Um die Kosten für Planung und Bau eines barrierefreien Bades abzufedern, gibt es eine ganze Reihe von Fördermaßnahmen. Hier finden Sie einen Überblick über die KfW-Förderung für Planung und Modernisierung eines barrierefreien Bades nach den Vorgaben der DIN-Norm 18040-2 Barrierefreiheit. Daneben gibt es noch eine ganze Reihe von Förderprogrammen und Zuschüssen. Eine ausführliche kostenlose individuelle Beratung über die Finanzierung des barrierefreien Bades erhalten Sie in den ELEMENTS-Badausstellungen. Unsere kompetenten Badexperten helfen Ihnen durch das Dickicht der Förderwege.

Förderkredit bis zu 50.000 Euro

Für ein barrierefreies Bad  nach den Vorgaben der DIN-Norm 18040-2 Barrierefreiheit gibt es zinsgünstige Kredite der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das sogenannte Förderprogramm 159 „Altersgerecht umbauen“ sieht Kredite bis zu 50.000 Euro vor. Zu den förderfähigen Investitionskosten gehören auch Planungs- und Beratungsleistungen. Der Zinssatz beträgt nur 1 Prozent.

KfW-Zuschüsse bis zu 6.250 Euro

Wenn Sie keinen Kredit für das barrierefreie Bad aufnehmen wollen oder können: Die KfW fördert die barrierefreie Badsanierung auch mit Zuschüssen. Je nach Förderprogramm gibt es bis zu 5.000 bzw. 6.250 Euro je Wohneinheit.

Barrierefreies Bad nur vom Profi

Ob Zuschuss oder Kredit: Um eine Leistung der KfW in Anspruch nehmen zu können, muss das barrierefreie Bad von einem geeigneten Fachbetrieb geplant und installiert werden. Als Partner des Sanitärhandwerks vermittelt ELEMENTS Ihnen gerne einen Meisterbetrieb mit garantierter Qualifikation.

Die Anträge müssen Sie unbedingt vor Beginn der Umbauarten beantragen – und die Ausführung nach Abschluss der Arbeiten von einem Sachverständigen begutachten lassen. Die KfW-Kredite und -Zuschüsse lassen sich mit anderen öffentlichen Förderungen kombinieren. Auch hier gilt: Entsprechende Anträge immer vor Beginn der Badsanierung stellen.

Handwerkerkosten absetzen

Ob Mieter oder Eigentümer: Die Handwerkerkosten für den Umbau des barrierefreien Bades können Sie von der Steuer absetzen. Die Steuerersparnis pro Jahr beträgt 20 Prozent der per Rechnung nachgewiesenen Handwerkerleistungen. Die Obergrenze beläuft sich auf 1.200 Euro.

ELEMENTS-Berater führen durch das Förder-Dickicht

Neben den Krediten und Zuschüssen der KfW gibt es eine Vielzahl von weiteren Förderungen. Krankenkassen, Pflegeversicherung, Bundesagentur für Arbeit, gesetzliche Unfallversicherung, Rentenversicherung oder Sozialhilfeträger bezuschussen oder erstatten notwendige Umbauarbeiten oder Hilfsmittel. Die Badexperten in den ELEMENTS-Badausstellungen helfen Ihnen gerne weiter auf dem einfachsten und günstigsten Weg zu barrierefreien Bädern  mit Esprit.

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