Compliance

Grundsatzerklärung der ELEMENTS GmbH

Verantwortung, Integrität und Compliance sind wesentliche Bestandteile unserer Unternehmenskultur, unternehmerische Freiheit Teil unserer DNA. Daran orientieren wir uns verlässlich im Großen und Kleinen sowie auf der Grundlage klarer Regeln. Sie zu beachten und einzuhalten sind Voraussetzung und Anspruch erfolgreicher Entwicklung – intern und extern. Damit das gelingt, benötigen wir allerdings die Unterstützung aller Beteiligten. Als Leitfaden und Rahmen unseres Handelns dient dieser Code of Conduct. Wir respektieren die darin festgelegten Regeln und Gesetze. In jeder Konstellation. Bei jedem Thema. Zu jeder Zeit. Von der lokalen bis zur internationalen Ebene, also EU-Regelungen und UN-Charta. Regeln und Gesetze einzuhalten, erwarten wir gleichermaßen auch von unseren Partnern. Denn Respekt, Vertrauen und gegenseitige Anerkennung bilden das Fundament der Zusammenarbeit mit allen Geschäftspartnern und Mitarbeitern. Lassen Sie uns das gemeinsam leben.

Der Code of Conduct gilt für alle der ELEMENTS GmbH angeschlossenen Ausstellungen, auch neue und neu gegründete Ausstellungen in Deutschland. Ein aktuelles Verzeichnis der Ausstellungen kann hier abgerufen werden.

Die ELEMENTS GmbH garantiert, dass es zum Abschluss dieser Vereinbarung berechtigt ist.

Die ELEMENTS GmbH bekennt sich zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir erwarten das gleiche Verhalten von all unseren Lieferanten. Auch bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzen wir voraus, dass die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet und in die Unternehmenskultur integriert werden. Weiter sind wir bestrebt, laufend unser unternehmerisches Handeln und unsere Produkte und Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren. Dieser Verhaltenskodex definiert eigene Grundsätze und daraus resultierende Anforderungen an mittelbare und unmittelbare Lieferanten der Unternehmen der ELEMENTS GmbH (nachfolgend „ELEMENTS“ genannt) in Hinblick auf deren Verantwortung für Mensch und Umwelt. Die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Normen ist die Grundlage aller Aktivitäten. Die ELEMENTS GmbH erklärt:

1. Einhaltung von Rechtsvorschriften
  • Alle Gesetze und Rechtvorschriften der anwendbaren Rechtsordnungen der jeweiligen Länder sind
    einzuhalten.
2. Faire Geschäftspraktiken
  • Jegliche Form der Korruption oder Erpressung ist untersagt. Unterschlagung und anderes vergleichbares mit unlauteren Zuwendungen verbundenes Handeln oder auch nur der Versuch, sich durch entsprechendes Verhalten einen unbilligen Vorteil bei Kunden und/oder anderen Dritten zu verschaffen, werden konsequent unterbunden. Auch das Annehmen von unzulässigen Vorteilen ist untersagt.
  • Alle nationalen und internationalen Wettbewerbsgesetze sind einzuhalten. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit Wettbewerbern in Hinblick auf verbotene Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen beeinflussen sowie das Verbot von Absprachen zwischen Kunden und Lieferanten, mit denen Kunden in ihrer Freiheit, ihre Preise und sonstigen Konditionen beim Wiederverkauf autonom zu bestimmen, eingeschränkt werden sollen.
  • Die anwendbaren Export- und Zollbestimmungen sind einzuhalten.
  • Alle geistigen Eigentumsrechte anderer sind zu respektieren.
  • Bei der Geldwäsche und unmittelbarer sowie mittelbarer Terrorismusfinanzierung gilt eine Nulltoleranzpolitik.
3. Wahrung von Menschenrechten
  • Es ist sicherzustellen, dass keine Sklaverei, Zwangsarbeit, Menschenhandel oder andere Formen unfreiwilliger Arbeit genutzt wird oder direkt oder indirekt dazu beigetragen wird.
  • Kinderarbeit ist verboten. Der Schutz von Kindern in ihrer körperlichen Unversehrtheit sowie das Recht aller Kinder auf Bildung hat oberste Priorität.
  • Es sind angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um in den Produkten die Verwendung von Rohstoffen zu vermeiden, die aus Konflikt- und Risikogebieten stammen und zu Menschenrechtsverletzungen, Korruption, der Finanzierung von bewaffneten Gruppen oder ähnlichen negativen Auswirkungen beitragen.
4. Einhaltung Arbeitsbedingungen
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden gewährleistet und entsprechen den anwendbaren
    gesetzlichen und internationalen Standards. Die Arbeit wird so gestaltet, dass eine Gefährdung der
    psychischen und physischen Gesundheit ausgeschlossen ist. Es wird sichergestellt, dass die
    Arbeitsbedingungen regelmäßig beurteilt und bei Verstößen unverzüglich angemessene Maßnahmen
    ergriffen werden. Ein entsprechendes Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagement wird im
    Unternehmen angewendet.
  • Alle Beschäftigten haben das Recht Gewerkschaften zu gründen, bestehenden Gewerkschaften
    beizutreten und sich an Tarifverhandlungen zu beteiligen.
  • Die gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen der nationalen oder international anwendbaren
    Vorschriften sind einzuhalten.
  • Alle Beschäftigten haben das Recht auf eine angemessene Entlohnung. Die anwendbaren
    Vergütungsbestimmungen sind einzuhalten, insbesondere die rechtlichen Bestimmungen zu den
    Mindestlöhnen.
5. Keine Duldung von Diskriminierung
  • Die Chancengleichheit und Gleichbehandlung aller Beschäftigten werden sichergestellt. Jede
    Benachteiligung, unabhängig von der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der
    Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, ist zu
    verhindern oder zu beseitigen.
  • Kein Beschäftigter ist körperlicher Bestrafung, Androhung von Gewalt sowie sexueller, psychischer,
    verbaler Belästigung ausgesetzt.
6. Datenschutz
  • Personenbezogene Daten sind vertraulich und verantwortungsbewusst und ausschließlich im Rahmen
    der geltenden Gesetze zum Datenschutz und der Informationssicherheit zu verarbeiten.
  • Die Privatsphäre aller Betroffen ist zu respektieren und es ist sicherzustellen, dass personenbezogene
    Daten effektiv geschützt und nur für legitime Zwecke verwendet werden.
7. Ökologische Verantwortung
  • Es ist in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Normen und internationalen Standards in
    Bezug auf die Umwelt zu handeln.
  • Ein angemessenes Umweltmanagementsystem unter Berücksichtigung der Themen Luftemission und
    Umgang mit Abfall und gefährlichen Stoffen ist aufzubauen.
  • Ziel ist es den Verbrauch von Rohstoffen und natürlicher Ressourcen stetig zu reduzieren.
8. Beschwerdeverfahren
  • Alle Mitarbeiter und auch Dritte haben die Möglichkeit im Rahmen eines geschützten Verfahrens
    Verstöße gegen die Grundsätze dieses Verhaltenskodexes zu melden.

Für die zukünftige Zusammenarbeit vereinbaren die Vertragspartner die Geltung der vorstehenden Regelungen als einen gemeinsamen Verhaltenskodex. Diese Vereinbarung gilt als Grundlage für alle zukünftigen Lieferungen.