Staatliche Förderung für Ihr Heizungs-Update

Ihre Fördermöglichkeiten – einfach & verständlich erklärt.

Förderauskunft
BEG-Förderung

Mehr Förderung als gedacht!

Die BEG-Förderung gilt nicht nur für neue Heizungen. Auch Umfeldmaßnahmen wie Rohrdämmung, Heizkörpertausch oder ein cleveres Upgrade Ihrer bestehenden Anlage werden unterstützt. So sichern Sie sich mehr Effizienz – und bares Geld vom Staat.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Zuschüsse nicht nur für neue Heizungen
  • Auch Umfeldmaßnahmen wie Rohrdämmung förderfähig
  • Bestehende Heizungen clever upgraden und sparen
  • Mehr Effizienz & weniger Kosten durch staatliche Förderung
  • Einfach erklärt – schnell beantragt – direkt profitieren
Grafik BEG

Förderchancen im Detail

Die BEG-Förderung setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Je mehr Einzelbausteine Sie erfüllen, desto höher ist der geförderte Anteil an Ihrer Investition für eine nachhaltige Heizungslösung.

30 % Grundförderung

Unterstützung für den Einbau umweltfreundlicher Heizsysteme wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse, thermische Solaranlagen sowie Biomasseanlagen.

5 % Effizienz-Bonus

Zusätzlicher Bonus für Wärmepumpen mit hoher Effizienz, insbesondere bei Einsatz natürlicher Kältemittel oder Nutzung von Umweltwärmequellen wie Erdreich, Abwasser oder Grundwasser.

20 % Geschwindigkeitsbonus

Für den zügigen Austausch veraltete, aber funktionierender Heizsysteme – darunter Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizungen sowie zentrale Gas- oder Biomasseanlagen, die mindestens 20 Jahre alt sind. Der Bonus wird Eigentümern für Maßnahmen nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt.

30 % Einkommensabhängiger Bonus

Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro profitieren von einem erhöhten Fördersatz. Der Bonus wird ebenfalls ausschließlich Eigentümern für Maßnahmen nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt.

Zwei Beispiele für Ihre Fördermöglichkeiten

Für Ihren Überblick haben wir für Sie zwei Rechnungen zusammengestellt. Es handelt sich um Beispiele, die Ihnen eine Orientierung für Ihre Projektplanung liefern.

Luft - Wasser -Wärmepumpe

Heizungstausch – Luft- / Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (R290) 

Gesamtkosten (Gerät und Installation) förderfähig: 25.000 Euro
Förder-Bausteine:
30 % Basis + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus + 5 % Effizienzbonus = 55 %
Zuschuss: 25.000 Euro × 55 % = 13.750 Euro

Ihr Eigenanteil: 11.250 Euro

Hinweis:
Effizienzbonus: +5 % bei natürlichem Kältemittel oder Wärmequelle Erdreich/Grundwasser/Abwasser. 

Luft - Wasser -Wärmepumpe

Erdreich-/Sole-/ Wasser-Wärmepumpe mit Einkommensbonus

Gesamtkosten (Gerät und Installation) förderfähig: 30.000 Euro
Förder-Bausteine (theoretisch):
30 % Basis + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus + 5 % Effizienzbonus + 30 % Einkommensbonus = 85 %
Deckel aktiv: Max. 70 % von 30.000 Euro = 21.000 Euro Zuschuss

Ihr Eigenanteil: 9.000 Euro

Hinweis: 
Einkommensbonus: +30 % bei zu versteuerndem Haushalts-Einkommen ≤ 40.000 €/Jahr (selbst bewohntes EFH). Gesamtförderung bleibt auf 70 % gedeckelt. 

Optional: Finanzierung des Restbetrags
Zum verbleibenden Eigenanteil können Eigentümer zusätzlich einen zinsgünstigen KfW-Kredit (Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“) nutzen.

Voraussetzungen Klima-Bonus (bisher Heizungstausch-Bonus)

Der Klima-Bonus wird privaten, selbstnutzenden Eigentümern nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt. Bis zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Haus oder Wohnung als Haupt- oder alleinige Wohnung bewohnt werden.

In Gebäuden mit mehr als einer Wohneinheit wird der Bonus nur anteilig für die gesamten geförderten Ausgaben gewährt. Der anzusetzende Anteil entspricht dem Anteil der in dem Gebäude durch verschiedene Eigentümer nachweislich selbstgenutzten Wohneinheiten. 

Einkommens-Bonus (<40.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen)

  1. Für die Berechnung werden veranlagt Volljährige (Mit-)Eigentümer + alle Ehe- & Lebenspartner sowie Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft
  2. Bemessungsgrundlage Einkommenssteuerbescheide FA des 2. + 3. Jahres vor Antragstellung
  3. Selbstnutzende Eigentümer Bis zum Zeitpunkt der Antragstellung muss Haus oder Wohnung als Haupt- oder alleinige Wohnung bewohnt werden.
  4. (Mit-) Eigentümerstellung Nachweis durch Grundbuchauszug
  5. Haupt-/alleinige Wohnung Nachweis durch Meldebescheinigung
Heizung mit maximaler Förderung modernisieren!
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